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Ein- und Ausfuhr von Waren

Wer Urlaub auf Kuba und in Havanna macht, der möchte auch einige der schönen Dinge mit nach Hause bringen. Doch was darf man überhaupt aus Kuba ausführen, und worauf muss man achten, wenn man nach Kuba einreist? Hier die wichtigsten Hinweise.

Einfuhr von Waren nach Kuba

Die Einfuhr von Waren nach Kuba dürfte Touristen im Allgemeinen weniger betreffen als deren Ausfuhr. Dennoch kann es nicht schaden, einen Überblick über die Einfuhrverbote zu bekommen. Nicht eingeführt werden dürfen z. B. viele Arten von elektrischen Geräten:

  • Kühlschränke
  • Gefriergeräte
  • Klimageräte
  • Videogeräte
  • elektrische Herde
  • Fritteusen usw.


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Achtung: Auch Kleingeräte wie elektrische Wassererhitzer, elektrische Toaster, elektrische Bügeleisen etc., wie sie Touristen oft bei sich führen, dürfen nicht ins Land eingeführt werden.

Weiterhin ist bei der Einfuhr von Geräten der Unterhaltungselektronik darauf zu achten, dass diese kein DVD-Laufwerk besitzen. In der Vergangenheit wurden vielfach Laptops mit solchen Laufwerken bereits am Flughafen beschlagnahmt.

Aktuelle Ein- und Ausfuhrbestimmungen für Kuba/Havanna

Für Kuba und seine Hauptstadt Havanna haben sich die Ein- und Ausfuhrbestimmungen in letzter Zeit mehrfach geändert.

Hier der aktuelle Stand 04/2014:

  • Generell können zu große Mengen an eingeführten Waren, egal welcher Art, beschlagnahmt werden, da sie als unerlaubte Geschenke gelten. Der Reisende sollte immer nur das mit sich führen, was er für seinen Aufenthalt braucht. Das gilt insbesondere für Elektrogeräte, die nicht als Geschenke an kubanische Staatsangehörige eingeführt werden dürfen.
  • Es dürfen keine frischen Lebensmittel (z. B. Wurst, Gemüse, Obst, Milchprodukte) eingeführt werden.
  • GPS-Geräte, Satellitentelefone, Funkgeräte etc. dürfen ohne entsprechende Genehmigung nicht eingeführt werden.
  • Auf Geschenke in einem Wert von 50 CUC – 250 CUC wird eine Zollgebühr in Höhe von 100 % erhoben.
  • Es dürfen keine Pesos ein- und ausgeführt werden.
  • Generell dürfen keine Waren ausgeführt werden, die in Kuba als Kulturgut gelten. Um welche Waren es sich dabei handelt, lässt sich bei Bienes Culturales, Calle 17 #1009, entre10 y 12, Vedado, Telefon: 839658 erfragen. Hier werden auch Ausfuhrgenehmigungen erteilt.

Ausfuhr von Waren aus Kuba

zigarren-rumWer mehr als 50 Zigarren aus Kuba ausführen möchte, muss diese bei den Zollbehörden anmelden. Außerdem muss der rechtmäßige Erwerb der Ware durch eine Quittung eines autorisierten Händlers, der in der Vereinigung TABACO HABANOS vertreten ist, nachgewiesen werden. Wer diesen Nachweis nicht erbringen kann, bekommt bei Zoll mitunter große Probleme.

Auch bei der Ausfuhr von Devisen ist einiges zu beachten. Jeder Betrag in einer frei konvertiblen Währung im Wert von über 5000.- CUC muss angemeldet werden. Eine Ausnahme besteht dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Geld bereits bei der Einreise vorhanden war, oder dass es legal bei einer kubanischen Bank abgehoben wurde.

Des Weiteren dürfen keine Gegenstände tierischer und pflanzlicher Art ausgeführt werden, die einer geschützten Art angehören. Das Gleiche gilt auch für Waren, die zum nationalen Kulturerbe gehören bzw. von musealem Wert sind. Dazu gehören beispielsweise Kunstwerke aller Art, bestimmte Bücher, Handwerksartikel etc. Im Zweifel sollten Sie erst einmal bei Zoll oder Polizei nachfragen, bevor Sie eine Ware erwerben.

Alle anderen Waren dürfen nur in einer für Touristen üblichen Menge und Beschaffenheit aus Kuba ausgeführt werden.




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Weitere Informationen und Hilfen:
Formalitäten & Tipps für Touristen
Havanna Zigarren
Besondere Zollvorschriften Auswärtiges Amt über Kuba